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Seit Februar 2001 existiert eine vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin herausgegebene
Entwurfsfassung einer Richtlinie für die Verwendung von absturzsichernder
Verglasung.
Diese "Technischen Regeln" sollen zukünftig, analog
zu den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig
gelagerten Verglasung (TRLV), einen Großteil der absturzsichernden
Verglasung bauaufsichtlich regeln. Die Beantragung einer Zustimmung
im Einzelfall wird überflüssig, sobald die TRAV
in den einzelnen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt
ist.
In einigen Bundesländern sind absturzsichernde Verglasungen
nach der Entwurfsfassung der Technischen Regeln für die Verwendung
von absturzsichernder Verglasung (E-TRAV) bereits heute von der
Zustimmung im Einzelfall befreit. Mehr Informationen finden Sie
in unserem PDF-Dokument.
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