Neue Regeln für absturzsichernde Verglasung:
 
Glasdecke
 


Seit Februar 2001 existiert eine vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin herausgegebene Entwurfsfassung einer Richtlinie für die Verwendung von absturzsichernder Verglasung.

Diese "Technischen Regeln" sollen zukünftig, analog zu den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasung (TRLV), einen Großteil der absturzsichernden Verglasung bauaufsichtlich regeln. Die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall wird überflüssig, sobald die TRAV
in den einzelnen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist.

In einigen Bundesländern sind absturzsichernde Verglasungen nach der Entwurfsfassung der Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernder Verglasung (E-TRAV) bereits heute von der Zustimmung im Einzelfall befreit. Mehr Informationen finden Sie in unserem PDF-Dokument.

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